Donnerstag, 11. Juli 2019
3. Fall mit Protokoll und Urteil
https://www.dropbox.com/s/lpa2509ci7c4rcg/2019-07-11%20LSG%20L5AS833-15.pdf


Ich habe den 2. und 3. Fall zusammengezogen:


L S G
L 5 AS 833/15
L 5 843/16

Mit Verweis auf L 5 AS 1596/18



Per Telefax



Berlin, 12. Jul. 2019



ANHÖRUNGSRÜGE
ERINNERUNG
BEFANGENHEITSANTRAG
DIENSTAUFSICHTBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL
SOWIE ANTRAG AUF VERSETZUNG IN DEN VORHERIGEN STAND BEIM SG


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache erhebliche Verletzungen von Grundrechten und einfachem Recht durch SG und LSG geltend.

Auf mein Schreiben vom 10.7.2019 zu L 5 AS 1596/18 nehme ich Bezug.

Schon die „Beschlüsse“ oder was es auch waren beim SG waren nichtig und verstießen gegen viele gesetzliche Vorschriften, wie § 106 und § 124 SGG. Es wurden weder Tatsachen noch Rechtsgrundlagen ermittelt, die Gegenseite mußte sich auch beim LSG nicht zu den Anträgen äußern, sondern brauchte nur den Antrag zu stellen, die Klage abzuweisen.

Alles weitere übernahmen die Richter beim SG und auch beim LSG.

Trotz der Zusage vom 11.6.2019, daß ich mich zu allen „Tatsachen, Beweismitteln und rechtlichen Aspekten“ äußern könne, wurde von ihr nicht eingehalten. Ich bekam, wie sich ja auch aus den Protokollen ergibt, lediglich die Gelegenheit, meine beigefügte Stellungnahme vorzulesen. Diskutiert wurde darüber nicht und die Gegenseite, die nicht rechtmäßig vertreten war, brauchte sich zu keinen Punkt zu äußern.

Die beantragte Erklärungsfrist wurde mir verweigert.

Mein Beistand und auch der von mir genannte, vom Deutschen Bundestag zugelassene Sachverständige, wurden weder befragt noch geladen. So wird Unrecht verfestigt.

Mein mehrfach gestellter Antrag an das LSG, daß es von Amts wegen den uns zustehenden Nachteilsausgleich errechnen solle und die Auszahlung veranlassen solle, wurde einfach ignoriert.

Mein Befangenheitsantrag wurde von den für befangen erklärten Richtern selber abgelehnt. Er war aber sehr wohl begründet, wie man in der Anlage nachlesen kann. Die Richter hätten gar nicht verhandeln dürfen, sondern hätten die Verfahren an das SG wegen dortiger Rechtsmängel zurückverweisen müssen.

Auch sind und waren die Richter befangen, da die eine Vertretung ohne gültige Vollmacht zugelassen haben, die Termine nicht vorbereitet haben und die Gewaltenteilung zu unseren Lasten aufgehoben haben.

Die Richter haben also gemeinschaftlich schwere Amtspflichtverletzungen begangen, die Artikel aus der Berliner Verfassung sind bekannt und die Stellen im StGB habe ich in meinem Schreiben vom 25.6. genannt.

Ich bitte um geeignete Maßnahmen zur Herstellung des Rechtstaates.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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