Mittwoch, 12. Juni 2019
Schreiben des LSG am Thema vorbei
https://www.dropbox.com/s/73h7l3nuz4tksqf/Lsg5-12-06-2019%2012-Juni-2019%2017-38-43.pdf

1. Ein Übertrag auf einen Berichterstatter ist nur mit Zustimmung der Parteien erlaubt, § 155 SGG.

2. Die mündliche Verhandlung ist von den Gerichten vorzubereiten, dies ist eindeutig geregelt, da die mündliche Verhandlung das Kernstück eines Prozesses ist.§ 106 SGG, § 139 und 273ff ZPO.
Der Gesetzgeber will, daß vor dem Termin Informatione ausgetauscht werden und Unklarheiten beseitigt werden.

3. Wieso die Fahrtkosten - insbesondere auch für meinen Beistand - nicht im Vorfeld geklärt werden können, hätte eigentlich sachlich begründet werden müssen.

Ich verspreche, es wird interessant und hoffe auf zahlreiche Unterstützer.

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Montag, 3. Juni 2019
Es sind drei Termine hintereinander
Wer kommen möchte, sollte zumindest einen Tag vorher anrufen, ob der Termin statt findet: 0331-9818-0 oder 5.

Nach dem Termin lade ich noch auf ein Getränk -traditionel heißer Kakao - in die Kantine vom Filmpark Babelsberg.

Hier die wichtigsten Materialien: https://www.dropbox.com/s/2kyhkd2yoibjl7o/2019-06-03%20LSG%20spinnt%20wie%20immer.pdf

Es geht um alles seit dem 1.1.2005 und trotzdem wurden die Verfahren an eine Berichterstatterin übertragen. Weil es ja keine rechtlichen Probleme gäbe.

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