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Montag, 15. Juli 2019
Mein Schreiben an das BSG von heute
kasparhauser, 00:26h
Bundessozialgericht
34114 Kassel
Berlin, 14. Jul. 2019
PKH-Antrag für die Zulassung der Revision (Nichtzulassangsbeschwerde) unter Beiordnung eines noch zu benennenden Rechtsanwaltes
Es klagen Horst Murken, auch für seine beiden Söhne Fabien Murken und Felix Thielecke
Gegen L 5 AS 833/15 und L 843/16 vom LSG Berlin-Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie schon mit 13. Juni 2019 zu BSG, B 14 AS 103/19 S befürchtet, hat das keine Gründe, Recht und
Gesetz anzuwenden.
Es sind erhebliche Verfahrensfehler aufgetreten, wie ich mit meiner Anhörungsrüge vom
12.7.2019 und in dem Verfahren zu L AS 1596/18 moniert habe.
So wurde klar gegen Vorgaben des BSG verstoßen, B 8 SO 52/17 B vom 1.3.2018 und B8 SO 38/18 B vom 6.12.2018, von Meistbegünstigung kann in diesen Verfahren keine Rede sein. Im Gegenteil, es gab viele Verfahrensfehler zu unseren Lasten – und nur zu unseren Lasten, so daß die Befangenheit der drei Richter beim LSG nicht zu leugnen ist.
Aber schon beim SG traten Verfahrensfehler auf, die zu einer Zurückweisung vom LSG an das SG hätten führen müssen, § 159 SGG, siehe auch mein Schreiben vom 27.3.2016.
Die geplante Rechtsbeugung zeichnete sich schon ab, als trotz meiner Proteste vom 20. April und 30. Mai 2019 die Verfahren meinem gesetzlichen Richter, dem 5. Senat des BSG entzogen wurde und der Berichterstatterin übertragen wurde.
Auch mein mit den damaligen Schreiben beantragten Nachteilsausgleiche wurden gesetzwidrig ignoriert. Dabei ist der Vorsitzende des 5. Senats, Herr Mälicke, gleichzeitig der Vorsitzende des 38. Senat, der speziell für Nachteilsausgleiche zuständig ist.
Ich hoffe unter Verweis auf mein Schreiben vom 25.6.2019, welches ich mündlich – ohne, daß mir Erläuterungen gestattet wurden – im Eiltempo vorlesen mußte und das ich dann dem Gericht zur Akte gereicht habe und meine Rechtsmittel vom 12.7.2019 , daß ich für das BSG ausreichend vorgetragen habe, daß uns vom JC Neukölln, dem SG Berlin und dem LSG Berlin-Brandenburg grobes Unrecht unter schweren Verletzungen der Landesverfassung Berlin und dem Grundgesetz, sowie einfachen Rechts, zugefügt wurde.
Sollte dies nicht ausreichend sein, bitte ich um einen Hinweis des Gerichts.
Ansonsten wird uns der noch, nach Gewährung der PKH, zu suchende Anwalt noch juristisch vortragen, was ich falsch oder unvollständig vorgetragen habe.
Ich bitte um Berücksichtigung, daß ich juristischer Laie bin.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
34114 Kassel
Berlin, 14. Jul. 2019
PKH-Antrag für die Zulassung der Revision (Nichtzulassangsbeschwerde) unter Beiordnung eines noch zu benennenden Rechtsanwaltes
Es klagen Horst Murken, auch für seine beiden Söhne Fabien Murken und Felix Thielecke
Gegen L 5 AS 833/15 und L 843/16 vom LSG Berlin-Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie schon mit 13. Juni 2019 zu BSG, B 14 AS 103/19 S befürchtet, hat das keine Gründe, Recht und
Gesetz anzuwenden.
Es sind erhebliche Verfahrensfehler aufgetreten, wie ich mit meiner Anhörungsrüge vom
12.7.2019 und in dem Verfahren zu L AS 1596/18 moniert habe.
So wurde klar gegen Vorgaben des BSG verstoßen, B 8 SO 52/17 B vom 1.3.2018 und B8 SO 38/18 B vom 6.12.2018, von Meistbegünstigung kann in diesen Verfahren keine Rede sein. Im Gegenteil, es gab viele Verfahrensfehler zu unseren Lasten – und nur zu unseren Lasten, so daß die Befangenheit der drei Richter beim LSG nicht zu leugnen ist.
Aber schon beim SG traten Verfahrensfehler auf, die zu einer Zurückweisung vom LSG an das SG hätten führen müssen, § 159 SGG, siehe auch mein Schreiben vom 27.3.2016.
Die geplante Rechtsbeugung zeichnete sich schon ab, als trotz meiner Proteste vom 20. April und 30. Mai 2019 die Verfahren meinem gesetzlichen Richter, dem 5. Senat des BSG entzogen wurde und der Berichterstatterin übertragen wurde.
Auch mein mit den damaligen Schreiben beantragten Nachteilsausgleiche wurden gesetzwidrig ignoriert. Dabei ist der Vorsitzende des 5. Senats, Herr Mälicke, gleichzeitig der Vorsitzende des 38. Senat, der speziell für Nachteilsausgleiche zuständig ist.
Ich hoffe unter Verweis auf mein Schreiben vom 25.6.2019, welches ich mündlich – ohne, daß mir Erläuterungen gestattet wurden – im Eiltempo vorlesen mußte und das ich dann dem Gericht zur Akte gereicht habe und meine Rechtsmittel vom 12.7.2019 , daß ich für das BSG ausreichend vorgetragen habe, daß uns vom JC Neukölln, dem SG Berlin und dem LSG Berlin-Brandenburg grobes Unrecht unter schweren Verletzungen der Landesverfassung Berlin und dem Grundgesetz, sowie einfachen Rechts, zugefügt wurde.
Sollte dies nicht ausreichend sein, bitte ich um einen Hinweis des Gerichts.
Ansonsten wird uns der noch, nach Gewährung der PKH, zu suchende Anwalt noch juristisch vortragen, was ich falsch oder unvollständig vorgetragen habe.
Ich bitte um Berücksichtigung, daß ich juristischer Laie bin.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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